Strafrecht

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Ihr gutes Recht

Probleme mit dem Strafgesetz

Beauftragen Sie mich unverzüglich als erfahrenen Strafverteidiger mit Ihrer Verteidigung. Ich vertrete Sie im Ermittlungsverfahren, im Hauptverfahren, bei der Strafvollstreckung und während des Strafvollzugs. Ein Strafverfahren ist für den Beschuldigten immer eine riesige Belastung. Deshalb sollten Sie bereits zu Beginn des Ermittlungsverfahrens diesem ausschließlich mit anwaltlicher Hilfe begegnen, so dass mögliche Fehler bei einem von Ihnen getätigten Verhalten verhindert werden können.

Bei Schwierigkeiten mit dem Strafgesetz bin Ich für Sie da

Benötigen Sie einen Strafverteidiger?

Kontaktieren Sie mich:

  • Sie sind in einem Strafverfahren verwickelt und suchen einen Experten für Ihre Verteidigung.
  •  Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter zur Vernehmung durch die Polizei oder als Angeschuldigter bereits eine Anklageschrift oder als Angeklagter einen Strafbefehl erhalten.
  • Gegen Sie wurde ein Haftbefehl erlassen.
  • Sie wurden strafrechtlich verurteilt und wollen das Urteil nicht akzeptieren.
  • Ihre Wohnung oder Ihr Geschäftsraum wurde durchsucht.
  • Ihr Computer oder Führerschein wurde beschlagnahmt.
  • Ihre Bewährung wurde widerrufen.
  • Sie befinden sich in der JVA im Wege des Untersuchungs- oder Strafhaft und wollen rechtlichen Beistand im Rahmen des Strafvollzugs.

Strafrecht im Überblick

Beachten Sie bitte vier essentielle Verhaltensregeln, wenn Sie in ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gelangt sind:

01

Schweigen Sie zwingend gegenüber allen Personen zur Sache, insbesondere gegenüber der Polizei und Dritten. Als Beschuldigter gehen Sie nicht ohne rechtlichen Beistand zu einer Vernehmung bei der Polizei. Bedenken Sie, dass Sie nicht verpflichtet sind, zur einer polizeilichen Vernehmung zu erscheinen.

02

Ohne Akteneinsicht ist keine professionelle und seriöse Verteidigung möglich.

03

Widersprechen Sie ausdrücklich allen gegen Sie gerichteten Maßnahmen. Bitte leisten Sie jedoch in keinem Fall aktiven Widerstand, z.B. in Form von Gewalt. Als Beschuldigter berufen Sie sich zunächst auf Ihr Schweigerecht, so dass Sie sich nicht selbst belasten.

04

Unterzeichnen Sie Nichts, eigens keine Protokolle oder Erklärungen. Bei polizeilichen Maßnahmen ziehen Sie Zeugen zu Ihrem Schutz hinzu.