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Warum ich?

Als Anbieter von Flugkurierdiensten bin ich jahrelang selbst weltweit unterwegs gewesen und habe andere OBC´s als Reisende und Passagiere international begleitet. Hierbei habe ich mich mehrfach mit Hotels, Veranstaltern und Airlines aufgrund von Reisemängeln oder Fluggastrechten auseinandersetzen müssen. Ich habe bereits bis heute massenhaft Ansprüche erfolgreich durchsetzen können. Im Erfolgsfall erhalten Sie bei mir Ihre rechtmäßig zustehende Entschädigung in vollständiger Höhe. Zudem muss die verantwortliche Airline im Erfolgsfall ebenso meine Vergütung bezahlen. Somit entfällt eine Zahlungsverpflichtung Ihrerseits.

Bei Reiserechtsfragen bin Ich für Sie da

Schadensersatz, Minderung oder Rücktritt

Sie freuen sich auf den Urlaub oder ein paar schöne Tage und dann sind Hotelanlage, Zimmer, Umgebung, etc. von den prächtigen hochauflösenden, glänzenden Fotos im Prospekt oder im Internet nicht mehr wiederzuerkennen. Die Verpflegung ist schlecht oder verdorben, das Hotelzimmer muss man sich z.B. mit tierischen Nachbarn teilen, etc..

Ich sorge dafür, dass Sie ordnungsgemäß entschädigt werden. Hierzu kann der Reisepreis gemindert oder Schadensersatz geltend gemacht werden.

Achtung! Die Geltendmachung von Reisemängeln oder Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter oder beim jeweiligen Unternehmen ist immer an die Einhaltung bestimmter Fristen gebunden. Bereits am Urlaubsort sollten deshalb die Mängel beim Reiseleiter oder Reiseveranstalter direkt aufgezeigt werden. Im Sinne eines noch angenehmen Urlaubsaufenthalts sollte ebenso vor Ort eine Kompensation gefordert werden.

Machen Sie Bilder und fertigen Sie eine Dokumentation der vorhandenen Mängel an, so dass später der Nachweis erbracht werden kann.

Ich setze Ihre Rechte als Experte konsequent durch und berate sie gerne. "You are ready to... ."

Sascha Westbeld

Fluggastrechte

Annulierung, Verspätung, Überbuchung, Gepäckverlust

Auch Sie waren hiervon bestimmt schon von unterschiedlichen Airlines betroffen. Die Konsequenz ist, dass Sie als Passagier am Abflugort zurückbleiben. Dementsprechend verpassen Sie Ihre Anschlussflüge oder landen mit erheblichen Verzögerungen am Zielort.

Ein solches Ärgernis muss von Ihnen nicht ohne Entschädigung akzeptiert werden!
Jeder Passagier, dessen Flug sich um mindestens drei Stunden verspätet oder annulliert wird, hat ein Recht auf eine Ausgleichsforderung. 

Diese Entschädigung beträgt je nach Flugentfernung zwischen 250,00 € und 600,00 €. Hinzu müssen die Airlines Versorgungs- leistungen erbringen. Neben den Fluggastrechten stehen Ihnen je nach Einzelfall weitere Schadensersatzansprüche zu, insbesondere bei einem verpassten Geschäftstermin oder Ertragsausfall.

Darüber hinaus verschwinden aufgegebene Gepäckstücke und Koffer bzw. werden teilweise stark beschädigt oder verspätet von den Airlines ausgeliefert. Auch hier verteidige ich Ihre Rechte.

Ich werde für Sie Ihre Entschädigung zurückholen!