OWiG

Strafrecht

Ihr gutes Recht

Bußgeldbe­scheid erhalten

Ihnen wird vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben. Eventuell haben Sie auch schon einen Bußgeldbescheid erhalten.

Akzeptieren Sie niemals einen solchen Bescheid, ohne diesen mit Hilfe einer rechtlichen Kontrolle prüfen zu lassen.  Wiederholt werden Bußgeldbescheide fehlerhaft erlassen, insbesondere nach einer erforderlichen Akteneinsicht und der damit einhergehenden Prüfung des Sachverhaltes (sowie der Beweislage) ist feststellbar, dass ein Bescheid aufzuheben oder das Verfahren einzustellen ist.

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Verkehrsordnungs­widrigkeiten

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OWiG

Was Sie wissen müssen

Wichtig zu wissen ist, dass es sich hierbei um ein Verwaltungsverfahren und nicht um ein Strafverfahren handelt. Ordnungswidrigkeiten existieren vielfach aufgrund von Verkehrswidrigkeiten, können jedoch auch wegen einer Ruhestörung, Lärmbelästigung etc. vorliegen. Allen voran im Gewerbe- und Gaststättenrecht sowie im Naturschutzrecht sind Bußgeldbescheide die Regel. Dennoch können Tatvorwürfe sowohl strafrechtlich als auch verwaltungsrechtlich geahndet und verfolgt werden.

Nach Zustellung eines Bußgeldbescheides haben Sie als Betroffener in der Regel nur zwei Wochen Zeit, einen Einspruch einzulegen. Hier ist rasches und kompetentes Handeln gefragt, insbesondere wenn ein hohes Bußgeld, Fahrverbot oder Punkte drohen.

Verlieren Sie daher keine Zeit und kontaktieren Sie die Kanzlei WESTBELD unverzüglich!