Rechtsanwaltskosten

Honorar

Die Kosten im Überblick

Erstberatung

Die sog. Erstberatung beinhaltet eine erste pauschale Einschätzung über die rechtliche Situation und einen Ausblick auf Ihre Erfolgsaussichten in Ihrer Angelegenheit. Ebenso werden Sie über die Kosten bei einer möglichen Beauftragung informiert. Die Erstberatung erfolgt entsprechend Ihrem Wunsch in einem persönlichen Gespräch, telefonisch oder per E-Mail.

Benötigen Sie als Privatperson anwaltliche Hilfe oder eine Auskunft, beträgt die Gebühr für die Erstberatung je nach Umfang maximal 190,00 € netto zzgl. Auslagenpauschale und
19 % Umsatzsteuer, wenn keine Gebühren­vereinbarung mit Ihnen geschlossen wurde.

Möchten Sie als Unternehmen oder gewerbliche Person einen ersten rechtlichen Rat, wird mit Ihnen gemeinsam eine individuelle, auf Sie abgestimmte Gebührenvereinbarung getroffen.

Die Erstberatung ersetzt nicht die in Ihrer Angelegenheit notwendige rechtliche Kontrolle des konkreten Sachverhaltes, sowie die detaillierte Prüfung Ihrer Erfolgsaussichten.

Unsere Kosten

Außergerichtliche / gerichtliche Vertretung

Beauftragen Sie die Kanzlei WESTBELD für Ihre außergerichtliche oder gerichtliche Vertretung, bestimmen sich die Gebühren in einer zivilrechtlichen Angelegenheit gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) nach dem Streitwert oder nach einer mit Ihnen vereinbarten Gebührenvereinbarung.

Im Strafrecht bildet das jeweils vorgeworfene Delikt die erste von zwei Grundlagen für die Bemessung der Anwaltskosten. Kostenrelevant ist, welches Strafgericht für die Aburteilung des Deliktes zuständig ist (der Strafrichter, das Schöffengericht, die große Strafkammer, die Jugendkammer, das Schwurgericht oder das Oberlandesgericht). Die zweite Bemessungsgrundlage ist die Tätigkeit des Anwaltes (Verteidiger des Beschuldigten / Angeschuldigten / Angeklagten, Vertreter der Privatklage / Nebenklage/ eines Nebenbeteiligten / Verletzten /  Zeugen / Sachverständigen). Auch im Strafrecht wird entsprechend den Gebühren gemäß RVG oder nach einer individuellen Gebührenvereinbarung mit Ihnen abgerechnet.

Hilfe bei den Kosten

Bitte beachten Sie

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutz­versicherung, übernimmt diese die Anwalts- und Gerichtskosten in Ihrem Rechtsstreit, sofern Sie vorab eine Deckungszusage bei Ihrer Rechtsschutz­versicherung eingeholt haben. Dies gilt ebenso für die Erstberatung.

Gerne übernimmt die Kanzlei WESTBELD dies für Sie, allerdings entstehen hierfür Gebühren, welche nicht von der Rechtsschutzversicherung erstattet werden und von Ihnen zu bezahlen sind.

Prozesskostenhilfe

Im Rahmen der Prozesskostenhilfe (PKH) können bedürftige Personen finanzielle Unterstützung zur Durchführung von Gerichtsverfahren durch die Staatskasse erhalten.

Sprechen Sie die Kanzlei an!