Beispielsweise werden meine Kosten bei einem Verkehrsunfall von der Versicherung des Verursachers im Wege des Schadensersatzes nach §§ 7 ff. StVG, § 823 BGB ersetzt, wenn eine vollständige Haftung des Verursachers vorliegt. Sollte sich später ein anteiliges Verschulden Ihrerseits herausstellen, wird sich im Endergebnis dennoch meine Hilfe lohnen, da Sie durch mich, auch nach Abzug möglicher anteiliger Kosten, einen höheren Schadensersatz erhalten.
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